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   OLG Zweibrücken, 05.09.2018 - 1 U 21/17   

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https://dejure.org/2018,67462
OLG Zweibrücken, 05.09.2018 - 1 U 21/17 (https://dejure.org/2018,67462)
OLG Zweibrücken, Entscheidung vom 05.09.2018 - 1 U 21/17 (https://dejure.org/2018,67462)
OLG Zweibrücken, Entscheidung vom 05. September 2018 - 1 U 21/17 (https://dejure.org/2018,67462)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Justiz Rheinland-Pfalz

    § 7 StVG, § 17 Abs 1 StVG, § 17 Abs 2 StVG, § 18 StVG, § 10 StVO
    Haftungsverteilung bei Verkehrsunfall: Kollision eines eine Einbahnstraße befahrenden mit einem vom linken Fahrbahnrand anfahrenden Kfz

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de

    Schadensersatz aus einem Verkehrsunfall

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (15)

  • LG Frankenthal, 12.01.2017 - 8 O 154/15
    Auszug aus OLG Zweibrücken, 05.09.2018 - 1 U 21/17
    Auf die zulässige Berufung der Klägerin wird das Urteil des Landgerichts Frankenthal (Pfalz) vom 12.01.2017, Az. 8 O 154/15, abgeändert: Die Beklagten werden als Gesamtschuldner verurteilt, an die Klägerin weitere ... EUR nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz der EZB hieraus seit dem 24.07.2015 zu zahlen und die Klägerin von vorgerichtlichen Rechtsanwaltskosten gegenüber ihrem Prozessbevollmächtigten in Höhe von weiteren ... EUR freizustellen.

    das Urteil des Landgerichts Frankenthal, Az. 8 O 154/15, abzuändern und die Beklagten als Gesamtschuldner zu verurteilen, an die Klägerin weitere ... EUR nebst Zinsen hieraus in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz der EZB seit dem 24.07.2015 zu zahlen und die Klägerin von weiteren außergerichtlichen Rechtsanwaltskosten in Höhe von ... EUR gegenüber ihren Prozessbevollmächtigten freizustellen.

  • BGH, 13.12.2011 - VI ZR 177/10

    Haftung bei Kfz-Unfall: Anwendbarkeit eines Anscheinsbeweises bei Auffahrunfall

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 05.09.2018 - 1 U 21/17
    Dann ersetzt der Anscheinsbeweis mit Blick auf diese Typizität den Nachweis eines Ursachenzusammenhangs oder eines schuldhaften Verhaltens (vgl. BGH VersR 2012, 248, 249; Greger in Zöller, ZPO, 32. Aufl., § 286 Rn. 9 a).
  • BGH, 19.04.2005 - VI ZR 175/04

    Überprüfung der Beweiswürdigung durch das Revisionsgericht

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 05.09.2018 - 1 U 21/17
    Solche Umstände können allerdings nur berücksichtigt werden, wenn sie feststehen, d.h. unstreitig, zugestanden oder nach § 286 ZPO bewiesen sind, und wenn sie sich auf den Unfall ausgewirkt haben, also unfallursächlich geworden sind (vgl. BGH VersR 2005, 945; 2007, 263).
  • BGH, 27.06.2000 - VI ZR 126/99

    Haftungsverteilung bei Kollision eines PKW mit einem Fußgänger

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 05.09.2018 - 1 U 21/17
    Diese kann durch besondere Umstände erhöht sein, namentlich durch eine fehlerhafte oder verkehrswidrige Fahrweise der bei dem Betrieb tätigen Personen (vgl. BGH VersR 2000, 1294).
  • BGH, 20.09.2011 - VI ZR 282/10

    Verkehrsunfall bei Einfahren aus einem Grundstück auf die Straße: Mithaftung des

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 05.09.2018 - 1 U 21/17
    Wahrt der Ein- bzw. Anfahrende das Vorfahrtsrecht des fließenden Verkehrs nicht und kommt es deshalb zu einem Unfall, hat er in der Regel, wenn keine Besonderheiten vorliegen, in vollem Umfang für die Unfallfolgen zu haften (vgl. BGH VersR 2011, 1540 m.w.N.).
  • BGH, 21.11.2006 - VI ZR 115/05

    Abwägung der Verursachungsanteile bei Fehlen der Fahrerlaubnis; Umfang des

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 05.09.2018 - 1 U 21/17
    Solche Umstände können allerdings nur berücksichtigt werden, wenn sie feststehen, d.h. unstreitig, zugestanden oder nach § 286 ZPO bewiesen sind, und wenn sie sich auf den Unfall ausgewirkt haben, also unfallursächlich geworden sind (vgl. BGH VersR 2005, 945; 2007, 263).
  • BGH, 30.11.2010 - VI ZR 15/10

    Anscheinsbeweis bei Verkehrsunfall: Auffahrunfall beim Verlassen der Autobahn

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 05.09.2018 - 1 U 21/17
    Die Anwendung des Anscheinsbeweises setzt bei Verkehrsunfällen Geschehensabläufe voraus, bei denen sich nach der allgemeinen Lebenserfahrung der Schluss aufdrängt, dass ein Verkehrsteilnehmer seine Pflicht zur Beachtung der im Verkehr erforderlichen Sorgfalt verletzt hat; es muss sich um Tatbestände handeln, für die nach der Lebenserfahrung eine schuldhafte Verursachung typisch ist (vgl. BGH VersR 1959, 518, 519; 1986, 343; 2011, 234).
  • BGH, 13.02.1996 - VI ZR 126/95

    Haftungsverteilung bei nicht nachgewiesenem Versagen des Grünpfeils für einen

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 05.09.2018 - 1 U 21/17
    Dabei hat jeder Beteiligte die Umstände zu beweisen, die dem anderen zum Verschulden gereichen oder aus denen er für die nach § 17 Abs. 1 StVG vorzunehmende Abwägung für sich günstige Rechtsfolgen herleitet (vgl. BGH NZV 1996, 231).
  • OLG Köln, 19.07.2005 - 4 U 35/04

    Haftungsverteilung bei Kollision eines Fahrzeugs des fließenden Verkehrs mit

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 05.09.2018 - 1 U 21/17
    Der Einfahrvorgang endet nämlich erst, wenn sich das Fahrzeug endgültig in den fließenden Verkehr eingeordnet hat (vgl. OLG Köln, Urteil vom 19.07.2005, - 4 U 35/04 -, DAR 2006, 27; OLG Düsseldorf, Urteil vom 13.10.1980,- 1 U 42/80 -, VersR 1981, 754; König in Hentschel/König/Dauer, Straßenverkehrsrecht, 44. Aufl., § 10 StVO Rn. 4a).
  • BGH, 19.03.1996 - VI ZR 380/94

    Voraussetzungen des Anscheinsbeweises

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 05.09.2018 - 1 U 21/17
    Ob der Sachverhalt in diesem Sinn im Einzelfall typisch ist, kann nur aufgrund einer sorgfältigen und umfassenden Betrachtung aller tatsächlichen Elemente des Gesamtgeschehens beurteilt werden, die sich aus dem unstreitigen Parteivortrag oder den getroffenen Feststellungen ergeben (BGH NJW-RR 1986, 383 NJW 1996, 1828 2012, 608).
  • BGH, 18.12.1952 - VI ZR 54/52

    Abkommen von der Fahrbahn nach Überholtwerden I - § 823 BGB, § 286 ZPO,

  • BGH, 19.11.1985 - VI ZR 176/84

    Anscheinsbeweis bei einem Unfall im Begegnungsverkehr

  • OLG Düsseldorf, 13.10.1980 - 1 U 42/80
  • BGH, 24.03.1959 - VI ZR 82/58

    Motorradfahrer-Zusammenstoß links - § 286 ZPO, Anscheinsbeweis, (fehlende)

  • BGH, 24.06.1953 - VI ZR 319/52

    Rechtsmittel

  • OLG Zweibrücken, 23.09.2020 - 1 U 6/19

    Sonderrechte eines Fahrers eines Müllfahrzeugs

    Es entspricht gefestigter Rechtsprechung des Senats, dass ein Anschein pflichtwidrigen Verhaltens gegen den Anfahrenden besteht, wenn es - wie im Streitfall - im unmittelbaren zeitlichen und räumlichen Zusammenhang mit dem Anfahren zu einer Kollision mit dem fließenden Verkehr kommt (Urteil des Senats vom 15.08.2018, Az. 1 U 21/17; s. auch Hentschel/ König /Dauer, Straßenverkehrsrecht, 45. Aufl. 2019, § 10 StVO Rn. 11 m.w.N.).

    Die Anwendung des Anscheinsbeweises setzt bei Verkehrsunfällen Geschehensabläufe voraus, bei denen sich nach der allgemeinen Lebenserfahrung der Schluss aufdrängt, dass ein Verkehrsteilnehmer seine Pflicht zur Beachtung der im Verkehr erforderlichen Sorgfalt verletzt hat; es muss sich um Tatbestände handeln, für die nach der Lebenserfahrung eine schuldhafte Verursachung typisch ist (Urteil des Senats vom 15.08.2018, Az. 1 U 21/17; vgl. auch BGH, VersR 2011, 234).

    Denn jedenfalls tritt die Betriebsgefahr hinter die gravierende Pflichtverletzung des Beklagten zu 1. zurück (Urteil des Senats vom 15.08.2018, Az. 1 U 21/17; vgl. auch BGH VersR 2011, 1540 m.w.N.).

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